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AGB für die Nutzung einer E-Ladestation

1. Geltungsbereich


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Bilkraft GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168820, und einem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend gemeinsam „Kunden“) geschlossen werden, welche die entgeltliche Nutzung einer von der Bilkraft GmbH betriebenen Elektro-Ladestation („Ladestation“) durch den Kunden zur Beladung seines Elektrofahrzeugs mit Elektrizität zum Gegenstand haben. Der Text dieser AGB wird durch die Bilkraft GmbH gespeichert und auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss elektronisch zur Verfügung gestellt.
1.2. Sämtliche Angebote und Leistungen (inkl. Auskünfte und Beratungen) erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen dieser AGB; soweit die Lade-App von einem Unternehmen genutzt wird, erkennt die Bilkraft GmbH entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden nicht an, es sei denn, sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsschluss


2.1. Bei jedem Ladevorgang kommt ein gesonderter Vertrag zwischen dem Kunden und der Bilkraft GmbH zustande, der den Kunden berechtigt, die Ladestation nach Maßgabe dieser AGB nutzen.
2.2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Ladevorgang initiiert, die Bilkraft GmbH die Ladesäule freischaltet (Angebot) und der Kunde den Ladevorgang durch Entnahme der ersten kWh einleitet (Annahme). Mit dem Beginn der Ladung stimmt der Kunde den AGB zu.
2.3. Die Bilkraft GmbH verzichtet im Rahmen des Vertragsschlusses nach Ziffer 2.2 auf den Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung.


3. Gegenstand des Vertrages


Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Nutzung einer von der Bilkraft GmbH betriebenen Ladestation durch den Kunden zur Beladung seines Elektrofahrzeuges mit Elektrizität.


4. Start und Beendigung des Ladevorgangs


4.1. App-Laden:
a) Der Kunde wählt eine Ladestation über die Bilkraft-App aus. Der Start wird durch die Bilkraft GmbH freigegeben, wenn im Kundenkonto keine offenen Rechnungen hinterlegt sind und die im Kundenkonto hinterlegte Zahlmethode validiert ist.
b) Der Ladevorgang wird durch eine entsprechende Angabe in der App oder - sofern möglich - in der Ladestation oder dem Elektrofahrzeug selbst beendet.
4.2. Ad-Hoc-Laden:
a) Durch Aktivierung des Ladevorgangs über die Webseite der Bilkraft GmbH wird der Ladevorgang gestartet. Auf diese greift der Kunde durch Scannen des auf der Ladesäule befindlichen QR-Codes zu.
b) Alternativ kann der Ladevorgang durch manuelle Auswahl der entsprechenden Ladesäule aus einer Liste am Terminal gestartet werden.
c) Vor dem Start des Ladevorgangs muss ein Zahlungsmittel (Debit- oder Kreditkarte) am Terminal der Ladesäule oder auf der Webseite der Bilkraft GmbH hinterlegt werden und ein bestimmter Betrag i.S.d. Ziffer 9.1 S.1, der dem Kunden vor Beginn des jeweiligen Ladevorgangs angezeigt wird, vorautorisiert.
d) Der Ladevorgang endet, wenn der Kunde diesen über die Webseite oder direkt über sein Fahrzeug beendet oder die Ladekosten den vorautorisierten Betrag erreichen. Wird der Ladevorgang vor dem Erreichen dieses Betrags beendet, wird die Differenz dem Kunden erstattet.
4.3. Roaming-Laden
a) Durch Scannen des auf der Ladekarte des Kunden befindlichen RFID-Codes wird eine Anfrage zum Starten des Ladevorgangs an die Bilkfraft GmbH übermittelt.
b) Die Bilkraft GmbH prüft systemseitig, ob mit dem Anbieter des Kunden eine Roaming-Vereinbarung besteht und die Zahlungsdaten hinterlegt sind.
c) Nach positivem Abschluss der Prüfung wird der Ladevorgang freigeschaltet.
d) Der Ladevorgang endet, wenn der Kunde diesen systemseitig oder direkt über sein Fahrzeug beendet.


5. Lade-App


5.1. Für die Nutzung der Vorteile der „Lade-App“ ist diese auf ein mobiles Endgerät herunterzuladen und zu installieren. Der Kunde hat die für die Registrierung erforderlichen Angaben zu machen und ist verpflichtet, diese Angaben unverzüglich zu aktualisieren, sofern Änderungen eintreten. Mit wirksam durchgeführter Registrierung erhält der Kunde ein Kundenkonto mit Zugangsdaten für die Entnahme von Elektrizität an der Ladestation. Das im Rahmen der Registrierung durch den Kunden selbst vergebene Passwort dient dabei als Authentifizierung beim Abschluss von Einzelladeverträgen.
5.2. Das Kundenkonto ist nicht übertragbar, das heißt Dritten ist die Nutzung nicht gestattet. Die Zugangsdaten und das Passwort sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Verlust von Zugangsdaten oder die Kenntniserlangung von Zugangsdaten durch Dritte ist der Bilkraft GmbH unverzüglich anzuzeigen. Das Passwort ist bei Kenntniserlangung durch Dritte unverzüglich zu ändern.
5.3. Der Kunde kann sein Kundenkonto jederzeit deaktivieren, sofern keine offenen Rechnungen dort hinterlegt sind. Eine Deaktivierung während eines aktiven Ladevorgangs ist nicht möglich. Alle Rechte an dem Kundenkonto erlöschen mit Deaktivierung.
5.4. Die Bilkraft GmbH behält sich vor, das Kundenkonto zu schließen und den Kunden von der zukünftigen Nutzung der Lade-App auszuschließen, wenn festgestellt wird, dass der Kunde sein Kundenkonto missbraucht oder die Nutzungsbedingungen nicht einhält. Offene Rechnungen werden in diesem Fall sofort fällig gestellt.


6. Die E-Ladestation


6.1. Die Bilkraft GmbH betreibt die Ladestation. Sie erbringt ihre Leistungen fachgerecht durch qualifizierte Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer.
6.2. Die E-Ladestation entspricht den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (vgl. § 49 EnWG).
6.3. Die Bilkraft GmbH besitzt die für den Betrieb der Ladestation erforderlichen Genehmigungen.


7. Pflichten des Kunden, Benutzung der Ladestation


7.1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrages die E-Ladestation ausschließlich gemäß ihrer Art und Bestimmung zu nutzen (insbesondere Beachtung der Gebrauchsanweisung). Der Kunde ist verpflichtet, die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit dafür vorgesehenen Fahrzeugen, Steckertypen und Ladekabeln zu verwenden. Die Vorgaben des Pkw-Herstellers sind zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Der Kunde hat zudem den ordnungsgemäßen sowie unversehrten Zustand seines mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels zu gewährleisten. Alle durch den Kunden genutzten Hilfsmittel müssen den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
7.2. Der Kunde wird die Ladestation mit der erforderlichen Sorgfalt nutzen, insbesondere die Lade- und Abgabevorrichtung sorgfältig bedienen. Jegliche Beschädigung ist unverzüglich der Bilkraft GmbH unter der Telefonnummer +49 800 000 2736 oder E-Mail-Adresse hello@eviny.de zu melden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden. Beim Ladevorgang festgestellte Mängel sind vom Kunden ebenfalls unverzüglich (spätestens) aber am Folgetag nach Kenntnisnahme anzuzeigen.
7.3. Für den Ladevorgang sind die hierfür gekennzeichneten Parkflächen zu benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Parkplatz an der Ladestation zu entfernen, um insbesondere anderen Nutzern das Aufladen zu ermöglichen. Ein ununterbrochener Anschluss an einen AC-Ladepunkt (Wechselstrom) soll 16 Stunden, an einen DC-Ladepunkt (Gleichstrom) eine Stunde nicht überschreiten („maximale Anschlusszeit“). Lässt der Kunde das Fahrzeug länger als 30 Minuten nach Ablauf der maximalen Anschlusszeit auf der Parkfläche stehen („Überschreitung“), schuldet er von diesem Zeitpunkt an eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 0,10 pro angefangene Minute der Überschreitung, maximal jedoch EUR 12 pro Ladevorgang.
7.4. Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 7.3 ist die Bilkraft GmbH berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden zu entfernen bzw. durch Dritte entfernen zu lassen. Hierfür werden dem Kunden die Kosten nach Aufwand berechnet. Das Recht der Bilkraft GmbH, weitere unter Anrechnung einer etwaigen Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
7.5. Für die Benutzung einer Ladestation und des zugehörigen Ladeplatzes sind die Informationen auf der Webseite der Bilkraft GmbH und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für kostenpflichtige Parkplätze, welche von Dritten zur Nutzung der Ladestation zur Verfügung gestellt werden (z. B. Parkhäuser), trägt der Kunde diese Kosten zusätzlich.


8. Stromlieferung


8.1. Die Stromlieferung an die zugängliche Station erfolgt, nachdem der Kunde das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladestation verbunden hat und der Bestellprozess abgewickelt worden ist.
8.2. Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Ladeleistungen an den Bilkraft-Ladesäulen steht unter dem Vorbehalt freier Kapazitäten an den Ladesäulen, der Betriebsfähigkeit der La-desäulen und etwaiger temporärer oder sonstiger Einschränkungen der Verfügbarkeit, einschließlich einer etwaigen Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung der Ladesäule aufgrund oder in Folge einer Störung des Netz- oder Messstellenbetriebes.


9. Tarif für das Nutzen der Ladesäule/Abrechnung


9.1. Abgerechnet wird die Stromabnahmemenge. Der Kunde hat für die erbrachten Leistungen das vereinbarte verbrauchabhängige Entgelt zu zahlen, welches sich aus der entnommenen Strommenge ergibt. Der für den jeweiligen Ladevorgang gültige Preis pro kWh wird bei dem Ladevorgang ausgewiesen.
9.2. App-Laden
a) Der aktuell gültige Preis wird zu Beginn und während des gesamten Ladevorgangs angezeigt. Die Anzeige des Preises kann die Information enthalten, dass sich der Preis um bestimmte ct/kWh erhöht, sobald die Batterie eine bestimmte Ladekapazität überschreitet.
b) Alle Preise verstehen sich brutto inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
c) Rechnungen sowie die Rechnungs-Historie können vom Kunden direkt in der App abgerufen werden.
d) Nach erfolgreicher Beendigung des Ladevorgangs erhält der Kunde per E-Mail/ in der App einen formalen Zahlungsbeleg.
9.3. Ad-Hoc-Laden
a) Die Preise werden an der jeweiligen Ladesäule vor Beginn und während des gesamten Ladevorgangs angezeigt.
b) Die Anzeige des Preises kann die Information enthalten, dass sich der Preis um bestimmte ct/kWh erhöht, sobald die Batterie eine bestimmte Ladekapazität überschreitet.
c) Alle Preise verstehen sich brutto inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
d) Für das Ad-Hoc-Laden wird das vom Kunden registrierte Zahlungsmittel im Voraus mit einem bestimmten Betrag i.S.d. Ziffer 9.1 S.1, der dem Kunden vor Beginn des jeweiligen Ladevorgangs angezeigt wird, vorautorisiert.
e) Nach erfolgreicher Beendigung des Ladevorgangs erhält der Kunde einen formalen Zahlungsbeleg. Dieser kann unter der an der Ladesäule angezeigten Website heruntergeladen werden.
9.4. Roaming-Laden
Die Preise ergeben sich aus den Bestimmungen des jeweiligen Roaming-Anbieters.


10. Leistungsbefreiung bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeit

Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung ist die Bilkraft GmbH von ihren Leistungspflichten befreit. Der Kunde hat nur die tatsächlich bezogene Stromabnahmemenge nach Ziffer 9.1 zu bezahlen.


11. Haftung


11.1. Die Bilkraft GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit der Ladestationen und unverschuldete Störungen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Außerbetriebnahme der Ladestation aus technischen Gründen erforderlich ist. Bei Mängeln an den eigenen Ladestationen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
11.2. Die Bilkraft GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Freistellung etc.). Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung vom Vertragspartner jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
11.3. Für den Verlust von Daten haftet die Bilkraft GmbH nur nach Maßgabe der Haftungsbeschränkungen in Ziffer 11.2 und wenn der Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar war.
11.4. Soweit die Haftung von der Bilkraft GmbH nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Vertreter oder Mitarbeiter der Bilkraft GmbH.
11.5. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden der Bilkraft GmbH, die er oder sein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe durch Benutzung der Ladestation schuldhaft verursacht hat.


12. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Bilkraft GmbH nimmt an keinem Verbraucher-streitbeilegungsverfahren teil.


13. Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB


13.1. Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen auf Grundlage dieser AGB zustande gekommenen Stromladevertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
13.2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Bilkraft GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief an die Geschäftsadresse: Ballindamm 3, 20095 Hamburg oder E-Mail an hello@eviny.de über Ihren Entschluss, den Stromladevertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Nutzung des Formulars ist jedoch keinesfalls verpflichtend. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
13.3. Wenn Sie als Verbraucher einen Stromladevertrag widerrufen, haben wir Ihnen die Zahlungen, die wir von Ihnen zur Erfüllung dieses Vertrages erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
13.4. Haben Sie als Verbraucher verlangt, dass die Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits gelieferten Stromabnahmemenge im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen zu liefernden Strommenge entspricht. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, so ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.
13.5. Wenn Sie als Verbraucher den Stromladevertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an Bilkraft GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg.

Muster-Widerrufsformular


An
Bilkraft GmbH
Amerigo-Vespucci-Platz 1
20457 Hamburg
E-Mail: hello@eviny.de (Åpner epostklient)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen 3Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Wenn Sie als Verbraucher den Vertrag widerrufen wollen, können Sie vorstehendes Formular hierfür nutzen und ausgefüllt an Bilkraft GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg senden. Die Nutzung des Formulars ist jedoch keinesfalls verpflichtend.


14. Schlussbestimmungen


14.1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bilkraft GmbH auf einen Dritten übertragen.
14.2. Die Rechtsbeziehung zwischen der Bilkraft GmbH und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
14.3. Erfüllungsort ist der Ort, an dem sich Ladesäule befindet, die zur Beladung des E-Fahrzeugs des Kunden nach diesen AGB genutzt wird.
14.4. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt oder der Kunde, der Verbraucher ist, keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Billkraft GmbH ist auch berechtigt, ein Gericht, das für den Wohnsitz, den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist, anzurufen.